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   OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13   

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https://dejure.org/2014,37272
OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13 (https://dejure.org/2014,37272)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.09.2014 - 2 L 3/13 (https://dejure.org/2014,37272)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. September 2014 - 2 L 3/13 (https://dejure.org/2014,37272)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    LSA-VermGeoG 16
    Grundsatz der Katastermäßigkeit

  • rechtsportal.de

    Beachtung des Gebots der Katastermäßigkeit bei der Grenzfeststellung; Bindung der Vermessungsstelle bei der Grenzermittlung an den Inhalt des Liegenschaftskatasters bzgl. Statthaftigkeit von katastermäßigen Nachweisen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)

    Grenzfeststellung und Abmarkung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beachtung des Gebots der Katastermäßigkeit bei der Grenzfeststellung; Bindung der Vermessungsstelle bei der Grenzermittlung an den Inhalt des Liegenschaftskatasters bzgl. Statthaftigkeit von katastermäßigen Nachweisen

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 23.04.2003 - 8 LA 53/03

    Abmarkung; Berichtigung; Feststellung; Flurstücksgrenze; Grenzfeststellung;

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Dementsprechend ist eine Grenzfeststellung nur dann rechtswidrig, wenn eine andere als die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksgrenze festgestellt worden ist (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 -, Juris RdNr. 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 -, Juris RdNr. 6), wenn also bei der Grenzermittlung ein Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.12.2003 - 2 O 403/02 -, Juris RdNr. 10).

    Ohne Belang ist demgegenüber, ob der im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzverlauf zutreffend ist, d.h. der Eigentumsgrenze entspricht (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 - a.a.O. RdNr. 5; NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 - a.a.O. RdNr. 5; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 - a.a.O. RdNr. 7; Kummer/Möllering, a.a.O., § 16 VermKatG LSA Anm. 5.1.3.1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 27.01.2004 - 2 L 495/03

    Keine "Berichtigung" falscher Eintragungen im Liegenschaftskataster unmittelbar

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Dementsprechend ist eine Grenzfeststellung nur dann rechtswidrig, wenn eine andere als die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksgrenze festgestellt worden ist (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 -, Juris RdNr. 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 -, Juris RdNr. 6), wenn also bei der Grenzermittlung ein Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.12.2003 - 2 O 403/02 -, Juris RdNr. 10).

    Ohne Belang ist demgegenüber, ob der im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzverlauf zutreffend ist, d.h. der Eigentumsgrenze entspricht (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 - a.a.O. RdNr. 5; NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 - a.a.O. RdNr. 5; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 - a.a.O. RdNr. 7; Kummer/Möllering, a.a.O., § 16 VermKatG LSA Anm. 5.1.3.1).

  • OVG Sachsen, 03.02.2010 - 1 A 767/08

    Vermessung, Flurstücksgrenze, Liegenschaftskataster

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Dementsprechend ist eine Grenzfeststellung nur dann rechtswidrig, wenn eine andere als die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksgrenze festgestellt worden ist (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 -, Juris RdNr. 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 -, Juris RdNr. 6), wenn also bei der Grenzermittlung ein Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.12.2003 - 2 O 403/02 -, Juris RdNr. 10).

    Ohne Belang ist demgegenüber, ob der im Liegenschaftskataster nachgewiesene Grenzverlauf zutreffend ist, d.h. der Eigentumsgrenze entspricht (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 - a.a.O. RdNr. 5; NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 - a.a.O. RdNr. 5; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 - a.a.O. RdNr. 7; Kummer/Möllering, a.a.O., § 16 VermKatG LSA Anm. 5.1.3.1).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 03.03.2014 - 1 M 18/14

    Rechtsschutz eines Beamten im Falle seines Ausschlusses aus einem

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Hiernach ist die Vermessungsstelle bei der Grenzermittlung an den Inhalt des Liegenschaftskatasters gebunden mit der Folge, dass nur katastermäßige Nachweise statthaft sind, während andere, katasterfremde Unterlagen und sonstige Beweismittel außer Betracht bleiben müssen (OVG LSA, Beschl. v. 24.04.1994 - 1 M 18/14 -, Juris RdNr. 7; Kummer/Möllering, a.a.O., § 16 VermKatG LSA Anm. 5.1.4.1).
  • BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00

    Mangels Vorliegens der Annahmevoraussetzungen des BVerfGG § 93a Abs 2

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit einer Gerichtsentscheidung liegen vor, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden (BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, Juris RdNr. 15).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.08.2011 - 2 L 105/10

    Grenzfeststellung und Abmarkung

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Sie drückt die behördliche Gewissheit der erklärten Identität zwischen dem amtlichen Flurstücksabbild (Liegenschaftskatasternachweis) und dem reproduzierten Flurstücksurbild (Örtlichkeit) aus (OVG LSA, Beschl. v. 04.08.2011 - 2 L 105/10 -, Juris RdNr. 3; Kummer/Möllering, Vermessungs- und Katasterrecht Sachsen-Anhalt, 2. Aufl. 2002, § 16 VermKatG LSA Anm. 5.1.5.1).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 05.12.2003 - 2 O 403/02

    Keine Vermessung unklarer Grenzen

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2014 - 2 L 3/13
    Dementsprechend ist eine Grenzfeststellung nur dann rechtswidrig, wenn eine andere als die im Liegenschaftskataster nachgewiesene Flurstücksgrenze festgestellt worden ist (OVG LSA, Beschl. v. 27.01.2004 - 2 L 495/03 -, Juris RdNr. 4; ebenso NdsOVG, Beschl. v. 23.04.2003 - 8 LA 53/03 -, Juris RdNr. 4; SächsOVG, Beschl. v. 03.02.2010 - 1 A 767/08 -, Juris RdNr. 6), wenn also bei der Grenzermittlung ein Vermessungsfehler unterlaufen ist (vgl. OVG LSA, Beschl. v. 05.12.2003 - 2 O 403/02 -, Juris RdNr. 10).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 12.04.2017 - 2 L 92/16

    Grenzfeststellung

    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).(Rn.10).

    Die Positiventscheidung "Grenzfeststellung" ist möglich, wenn das Liegenschaftskataster eine zuverlässige und widerspruchsfreie Grenzaussage erlaubt und das geometrische Abbild des Flurstücks sich den örtlichen Gegebenheiten eindeutig zuordnen lässt (zum Ganzen: Beschl. d. Senats v. 26.09.2014 - 2 L 3/13 -, juris, RdNr. 5, m.w.N.).

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